Warum wird von der Automobilindustrie durch die EU (siehe Verordnung 715/2007, Kapitel III) verlangt, dass sie für freie Werkstätten alle Reperaturinformationen offenlegen müssen? Das wäre doch nach der üblichen Argumentation deren “geistiges Eigentum”. Das scheint hier aber keinen zu stören, anscheinend sind die Lobbyisten von der Automobilindustie nicht so mächtig wie die der Musikbranche.
Erstaunlich ist aber, dass Europa offensichtlich mit zweierlei Maß misst, je nachdem, worum es geht.
Weil sonst der freie Markt nicht mehr gewährleistet ist, und sich der Kunde – also wir alle – letztendlich dann nicht mehr “seine Reparaturwerkstatt” aussuchen können. Die Automobilhersteller produzieren dann nur noch genormte Teile, die nur über ihre Werkstätten – für das jeweilige Pkw-Modell – erhältlich sind, und dort verbaut werden können. Unabhängige und freie (billigere) Werkstätten gehören damit zu den Verlierern – es sei denn sie “kupfern” dann die notwendigen Teile die benötigt werden vom “Original” ab.
Ganz genau, aber dieses Prinzip muss man dann aus meiner Sicht auf alle Wissensbereiche ausdehnen und letztendlich auch auf die kulturelle Bildung.